Substrat ist im Gartenbaubetrieb ein Betriebsmittel wie Gießwasser oder Dünger. Anders als ein verpatzter Spritzgang kostet ein Substratfehler aber gleich den ganzen Kultursatz. Wenn etwas schief geht, hängt der Reklamationsanspruch komplett davon ab, ob Sie eine ordentliche Rückstellprobe und eine saubere Dokumentation haben.
Die folgenden elf Punkte stammen aus Kapitel 10.11 der Schmilewski-Substratkunde (IVG 2017) und sind die Mindestanforderungen, die jeder gewerbliche Substratabnehmer kennen sollte.
Wo Fehler entstehen
Die häufigsten Ursachen für Kulturausfälle sind nicht „schlechtes Substrat”, sondern Anwendungs- und Lagerfehler, die das Substrat als Sündenbock haben:
- Zu feste Vertopfung → unzureichende Luftkapazität, Wassermangel trotz Gießen, Wurzelabsterben durch Vernässung, höhere Anfälligkeit für bodenbürtige Erreger
- Über- oder Unterdosierung von Zusätzen (Dünger, Kalk, Tenside) → Pflanzenausfälle
- Überlagerte Ware → chemische Grunduntersuchung vor Verwendung wäre ratsam, wird aber selten gemacht
Wenn Sie eine Reklamation einleiten wollen, müssen Sie zuerst beweisen können, dass es nicht an einem dieser Anwendungsfehler liegt. Die Rückstellprobe ist das wichtigste Beweismittel dafür.
Die 11 Pflichtpunkte
1. Substrat-Know-how
Kennen Sie die Ausgangsstoffe und Zusätze Ihres Substrats und deren Funktionen. Wer nicht weiß, welcher Anteil Weißtorf, welcher Schwarztorf, welche Holzfaser oder welcher Kompost im Substrat steckt, kann auch nicht beurteilen, was im Schadensfall normal und was abweichend ist.
2. Nur vertrauenswürdige Lieferanten
Billigware ist im Substratbereich oft eine Wette gegen das eigene Risikomanagement. Im Reklamationsfall fehlt häufig genau die Dokumentation, die Sie bräuchten.
3. Schriftliche Bestellung mit genauer Substratbezeichnung
Sondermischungen vollständig spezifizieren — Korngröße, Düngung, Kalkung, Tensidzusatz, pH-Zielwert in welcher Methode. Mündliche Absprachen sind im Streitfall nicht beweisbar.
4. Wareneingangskontrolle
Lieferdokumente gegen tatsächliche Lieferung abgleichen. Sichtprüfung auf Struktur, Feuchte, Geruch. Mängel müssen sofort telefonisch und schriftlich reklamiert werden — wer eine Lieferung annimmt und drei Wochen später meldet, hat in der Regel verloren.
5. Repräsentative Rückstellproben je Lieferung
Hier liegt der häufigste Fehler. Eine Rückstellprobe muss:
- Repräsentativ sein (nicht einfach an einer Stelle aus dem Big Bale gegriffen, sondern aus mehreren Stellen gemischt)
- Möglichst mit Zeugen genommen werden — der LKW-Fahrer ist ein guter, weil neutraler Zeuge
- In ausreichender Menge vorhanden sein:
| Probemenge | Wofür ausreichend |
|---|---|
| 5 l | Nur chemische Analyse (pH, EC, Nährstoffe) |
| ≥ 20 l | Plus Keimpflanzentest und physikalische Kennwerte |
| ≥ 70 l | Plus Kulturpflanzenversuch (das, was Sie im Streitfall wirklich brauchen) |
Bei Sackware ist eine ungeöffnete Sackprobe ideal — sie ist nicht manipulierbar.
6. Rückstellproben kühl lagern
Mindestens +4 °C, dunkel. Bei Raumtemperatur verändern sich Mikrobiologie, Nährstoffverfügbarkeit und Struktur — und der Lieferant kann zu Recht argumentieren, dass Ihre Rückstellprobe nicht mehr dem Auslieferungszustand entspricht.
7. Fehlerhaftes Substrat nicht verwenden
Sie sind als Kunde gesetzlich zur Gefahrabwendung verpflichtet. Wenn Sie einen offensichtlichen Mangel erkennen und das Substrat trotzdem verarbeiten, übernehmen Sie die Verantwortung für den Folgeschaden — auch wenn der ursprüngliche Mangel beim Lieferanten lag.
8. Kultursätze den Lieferungen zuordnen können
Wer welchen Topf mit welcher Charge bepflanzt hat — das müssen Sie nachvollziehen können. Aufzeichnungen über Kulturstandort, eingesetzte PSM und Düngung sind im Reklamationsfall genauso wichtig wie die Substratprobe selbst.
9. Bei Erkennen während der Kultur sofort informieren
Wenn ein Problem während des Kulturverlaufs auftritt, muss der Hersteller umgehend informiert werden. Nicht erst, wenn der Schaden komplett ist. Das gibt dem Lieferanten die Möglichkeit, eigene Befundung zu organisieren und gibt der Reklamation Glaubwürdigkeit.
10. Fotos für die Schadensdokumentation
Unerlässlich. Ein Foto ist im Streitfall mehr wert als zehn Sätze Erinnerung an „die Pflanzen sahen schlecht aus”. Dokumentieren Sie:
- Auslieferungszustand des Substrats (Sack, Big Bale, Bulk)
- Vertopfungszustand (Topfgröße, Wurzelballen, Sichtbares im Wurzelraum)
- Schadensverlauf in Etappen (nicht erst am Ende)
- Vergleichsbestand aus anderer Charge, falls vorhanden
11. Substratsachverständiger einschalten
Bei größeren Schäden lohnt sich der Sachverständige. Er ist neutral, hat den Zugriff auf akkreditierte Labore und seine Befundung wiegt vor Gericht schwerer als jede Einzelmeinung von Lieferant oder Kunde.
Vier Punkte für Ihren Wareneingang
- Bei jeder Lieferung mindestens 20 l Rückstellprobe nehmen, beschriften, kühl lagern
- LKW-Fahrer als Zeuge auf dem Lieferschein vermerken
- Sichtbare Auffälligkeiten am Annahmetag schriftlich reklamieren. Eine kurze E-Mail mit Foto reicht für die fristwahrende Anzeige
- Pro Kultursatz festhalten, welche Charge verwendet wurde
Die fünf Minuten Aufwand bei der Probenahme entscheiden im Streitfall über tausende Euro.
Wenn Sie eine Substrat-Reklamation auf dem Tisch haben oder Ihren Wareneingangs-Prozess einmal sauber aufsetzen wollen: rufen Sie an, bevor Sie den Lieferanten anschreiben. Wir gehen den Fall mit Ihnen durch und sagen, was beweisbar ist und was nicht.
Frederik · +49 2865 43 99 643 · frederik@lampert-schulte.de
Quelle
Schmilewski, G. (Hrsg.): Kultursubstrate und Blumenerden — Eigenschaften, Ausgangsstoffe, Verwendung. IVG, 2017, Kap. 10.10–10.11 (S. 216–218).